05-06-2025, 10:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-06-2025, 10:07 von Vollstreckungsziel.)
(05-06-2025, 09:58)Nintendo schrieb:(04-06-2025, 23:32)Alimen T schrieb: Das sind vermutlich 1,5 Jahre wo man kein Unterhalt zahlen muss,
wenn die Gegenseite es verpennt.
Da man diesen merkwürdigen Weg gegangen ist, unterstelle ich mal Halbwissen bei
der Gegenseite .
Falls die Gegenseite es verpennt.. und wer weiß das schon. Eine beiläufige Aufforderung nach Gehaltsnachweisen reicht, dass dann 1,5 Jahre nachgezahlen muss, wenn sich das 1,5 Jahre zieht. Vielleicht reicht auch schon irgendein anderer Halbsatz des Anwalts im aktuellen Schreiben. Das ist schwer zu überblicken als Laie. Man kann gerne hier hoffen Geld zu sparen, aber bitte bei der realistischen Planung bleiben, das ab jetzt im Zweifel dem Kind und der Mutter verdammt Geld zugesprochen wird.
Ja, aber ich weiß nicht mal, ob sie überhaupt schon Unterhaltsvorschuss bezieht, weil das Jugendamt sich erst letzten Monat bei ihr gemeldet hat und ihr ein Beratungsangebot bzgl Vaterschaftsfestellung und Unterhaltsvorschuss gemacht hat.
Das ganze wirft so viele Fragen auf. Wenn bis jetzt kein Vorschuss gezahlt wurde, kann auch nichts nachträglich gefordert werden.
Ich weiß wirklich nicht, was da für Spezialisten in der Unterkunft arbeiten, aber offenbar ist das alles ein wenig chaotisch.
Vielleicht haben die auch erstmal nur Druck gemacht, dass sie die Vaterschaft klärt, bevor die zum nächsten Schritt übergehen.
Man kann da viel vermuten, aber wirklich durchblicken tue ich da nichts.
(04-06-2025, 23:32)Alimen T schrieb: Da ich selber Beutreuungsunterhaltistinenser fast wäre ( Selbstbehalt sei Dank)
Wäre meine Idee den gerichtlichen Weg zu gehen .
Das kann sich bis zu 1,5 Jahre ziehen
Das sind vermutlich 1,5 Jahre wo man kein Unterhalt zahlen muss,
wenn die Gegenseite es verpennt.
Da man diesen merkwürdigen Weg gegangen ist, unterstelle ich mal Halbwissen bei
der Gegenseite .
Achja, darf ich dich noch fragen, was du für ein Nettoeinkommen hast?
Also du musst aufgrund des Selbstbehalts nur KU bezahlen, aber kein BU?