04-06-2025, 10:20
Hallo zusammen,
meine Noch-Frau ist letztes Jahr im August mit unseren gemeinsamen Kindern 65km weit in ihren Heimatort gezogen. Eine entsprechende Vollmacht hatte ich damals unterschrieben, ich war schon zuvor aus unserem Haus ausgezogen.
Unser Verhältnis ist sehr strittig, bei ihr sind so einige Schrauben locker. Scheidung steht kurz bevor.
Jetzt bin ich ihnen hinterhergezogen und war gerade im Bürgeramt, um mich am neuen Wohnort zu melden. Dabei hat sich rausgestellt, dass die "nicht mitziehenden Angehörigen" also Frau und 2 Kinder nach wie vor im gemeinsamen Haus gemeldet sind.
Ich hab jetzt keine Ahnung, ob das irgendwelche Auswirkungen / Bedeutung hat. Eigentlich hätte ich erwartet, dass die Meldung am Wohnort Voraussetzung für die Anmeldung im Kindergarten / der Schule ist. Beides war aber problemlos. Oder kann es wirklich fast1 Jahr dauern, bis das auch im System der Sachbearbeiterin da aktualisiert ist?
meine Noch-Frau ist letztes Jahr im August mit unseren gemeinsamen Kindern 65km weit in ihren Heimatort gezogen. Eine entsprechende Vollmacht hatte ich damals unterschrieben, ich war schon zuvor aus unserem Haus ausgezogen.
Unser Verhältnis ist sehr strittig, bei ihr sind so einige Schrauben locker. Scheidung steht kurz bevor.
Jetzt bin ich ihnen hinterhergezogen und war gerade im Bürgeramt, um mich am neuen Wohnort zu melden. Dabei hat sich rausgestellt, dass die "nicht mitziehenden Angehörigen" also Frau und 2 Kinder nach wie vor im gemeinsamen Haus gemeldet sind.
Ich hab jetzt keine Ahnung, ob das irgendwelche Auswirkungen / Bedeutung hat. Eigentlich hätte ich erwartet, dass die Meldung am Wohnort Voraussetzung für die Anmeldung im Kindergarten / der Schule ist. Beides war aber problemlos. Oder kann es wirklich fast1 Jahr dauern, bis das auch im System der Sachbearbeiterin da aktualisiert ist?