27-05-2025, 19:30
Stichwort: Aufrechnung ,-) - Ergänzend zur obigen Antwort.
Daher fallen Wünsche nach Nutzungsentschädigung fast immer ins Wasser, weil die, die sie wollen, eben im Innenverhältnis (also unter Euch) für die hälftige Darlehensrate haften.
Vorausgesetzt, das Darlehen läuft auf Beide als Darlehensnehmer. Denn im Außenverhältnis haften also dann beide gegenüber der Bank. Da Du die raten vollständig gezahlt hast, kannst du im Innenverhältniss gegenrechnen.
Ob das Grundsteuer etc betrifft, wage ich zu bezweifeln. Umlagefähige Kosten fliegen aus vielerlei Berechnungen oft raus.
Daher fallen Wünsche nach Nutzungsentschädigung fast immer ins Wasser, weil die, die sie wollen, eben im Innenverhältnis (also unter Euch) für die hälftige Darlehensrate haften.
Vorausgesetzt, das Darlehen läuft auf Beide als Darlehensnehmer. Denn im Außenverhältnis haften also dann beide gegenüber der Bank. Da Du die raten vollständig gezahlt hast, kannst du im Innenverhältniss gegenrechnen.
Ob das Grundsteuer etc betrifft, wage ich zu bezweifeln. Umlagefähige Kosten fliegen aus vielerlei Berechnungen oft raus.