26-05-2025, 09:44
Das Haus bleibt Dein Eigentum und Du unterwirfst Dich lediglich der Zwangsvollstreckung von Seiten der Bank in Dein Eigentum hinein. (Bürgerlich: Das Haus gehört der Bank ,-) - Juristisch gilt das Grundbuch. Also weiterhin Dein Haus ,-)
Der Wert der Immobilie wird dem Anfangs- und Endvermögen beim Zugewinn hinzugezählt. Die Wertsteigerung wird im Zugewinnausgleich ausgeglichen. Ein Darlehen wird wertmindernd berücksichtigt. Also: Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Darlehenssaldo wird abgezogen.
Die Aufnahme des Darlehens ist zu rechtfertigen, weil es dem beruflichen Fortkommen und somit dem Unterhalt der Familie - auch nach Trennung - dient. Würde ich mal sagen ,-)
Der Wert der Immobilie wird dem Anfangs- und Endvermögen beim Zugewinn hinzugezählt. Die Wertsteigerung wird im Zugewinnausgleich ausgeglichen. Ein Darlehen wird wertmindernd berücksichtigt. Also: Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Darlehenssaldo wird abgezogen.
Die Aufnahme des Darlehens ist zu rechtfertigen, weil es dem beruflichen Fortkommen und somit dem Unterhalt der Familie - auch nach Trennung - dient. Würde ich mal sagen ,-)