20-05-2025, 15:48
Meine Frau verdient hier das Hauptgeld. Ich habe als Kleinunternehmer so geringe Umsätze, dass ich den Mindestsatz in die KV zahlen muss. Für die Familienversicherung verdiene ich zu viel ,-)... Ich mache viel haushalt, kümmere mich um allerlei Gedöns, putze die Wohnung (gerne), mähe den Rasen, kümmere mich um die Autos und arbeite auch noch was ,-) Fahre den Sohn in die Schule. Alltag eben.
Frage: Wie soll ich davon eine Altersversorgung aufbauen ? Grins.... ?
Nehmen wir an, jetzt kommt die Scheidung. Meine Frau behauptet, ich hätte nur rum gelungert und nichts gemacht. Beweise das mal und beweise das Gegenteil! Und jetzt stell Dir die Frage, wie das gehen soll mit der "Entkräftung" ! Dein Kumpel ist immernoch bei dieser Zosse. Darin liegt der Fehler. Er hat sie immer noch nicht zum Teufel gejagt.
Und jetzt dreh mal mein Beispiel um in umgekehrte Rollen. Ich also der Verdiener und Frau macht das was ich beschrieben habe. Fazit: Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn.... Aus. Basta.
Natürlich zieht die Gegenseite jetzt die Gewaltkarte. Und ja, bei "schwerer Gewalt" kann der Versorgungsausgleich verwehrt werden. Liegt eine Strafanzeige vor? Nein! Nur, weil ich jemandem etwas vorwerfe, kann das in diesem Zusammenhang nicht zu den besprochenen Folgen führen!
Wir kennen das nur bei dem Thema "Trennungen mit Kind" und Blablabla, der Vater war ja böse und deshalb bekommt er jetzt das Kind auch nicht zu sehen...
Diese Anwältin würde von mir nicht mal Geld für diese Art der Vertretung bekommen.
Frage: Wie soll ich davon eine Altersversorgung aufbauen ? Grins.... ?
Nehmen wir an, jetzt kommt die Scheidung. Meine Frau behauptet, ich hätte nur rum gelungert und nichts gemacht. Beweise das mal und beweise das Gegenteil! Und jetzt stell Dir die Frage, wie das gehen soll mit der "Entkräftung" ! Dein Kumpel ist immernoch bei dieser Zosse. Darin liegt der Fehler. Er hat sie immer noch nicht zum Teufel gejagt.
Und jetzt dreh mal mein Beispiel um in umgekehrte Rollen. Ich also der Verdiener und Frau macht das was ich beschrieben habe. Fazit: Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn.... Aus. Basta.
Natürlich zieht die Gegenseite jetzt die Gewaltkarte. Und ja, bei "schwerer Gewalt" kann der Versorgungsausgleich verwehrt werden. Liegt eine Strafanzeige vor? Nein! Nur, weil ich jemandem etwas vorwerfe, kann das in diesem Zusammenhang nicht zu den besprochenen Folgen führen!
Wir kennen das nur bei dem Thema "Trennungen mit Kind" und Blablabla, der Vater war ja böse und deshalb bekommt er jetzt das Kind auch nicht zu sehen...
Diese Anwältin würde von mir nicht mal Geld für diese Art der Vertretung bekommen.