19-05-2025, 23:37
Sehr geehrte Forumsmitglieder,
ich befinde mich in folgender Situation im Vorfeld einer bevorstehenden Scheidung. Ein Ehevertrag wurde nicht abgeschlossen.
Ich bin alleiniger Eigentümer eines von mir vollständig abbezahlten Hauses, das nach der Eheschließung erworben wurde. In diesem Haus sind ich, meine Ehefrau, mein Sohn (20) und meine Tochter (14) gemeldet.
Seit September 2023 wohnen meine Ehefrau und meine Tochter in einer anderen Stadt zur Miete. Sie haben sich dort jedoch nicht umgemeldet. Seitdem begann unsere Ehe zu zerbrechen.
Mein Sohn ist im November 2024 ins Ausland gezogen, und es ist unklar, wann er nach Deutschland zurückkehren wird.
Neben dem Haus besitzen wir zwei abbezahlte Eigentumswohnungen, die vermietet sind. Als Eigentümer sind meine Ehefrau und ich jeweils zu 50 % im Grundbuch eingetragen, obwohl ich ca. 90 % der Kosten getragen habe.
Meine Frage: Ich würde gerne ein Darlehen zur Unternehmensgründung / Business-Zwecke aufnehmen und das Haus als Sicherheit verwenden.
Inwieweit kann ich dies eigenständig tun, ohne die Zustimmung meiner (noch) Ehefrau einholen zu müssen?
Verstehe ich es richtig, dass das Haus in diesem Fall nicht in den Zuggewinnausgleich fällt?
ich befinde mich in folgender Situation im Vorfeld einer bevorstehenden Scheidung. Ein Ehevertrag wurde nicht abgeschlossen.
Ich bin alleiniger Eigentümer eines von mir vollständig abbezahlten Hauses, das nach der Eheschließung erworben wurde. In diesem Haus sind ich, meine Ehefrau, mein Sohn (20) und meine Tochter (14) gemeldet.
Seit September 2023 wohnen meine Ehefrau und meine Tochter in einer anderen Stadt zur Miete. Sie haben sich dort jedoch nicht umgemeldet. Seitdem begann unsere Ehe zu zerbrechen.
Mein Sohn ist im November 2024 ins Ausland gezogen, und es ist unklar, wann er nach Deutschland zurückkehren wird.
Neben dem Haus besitzen wir zwei abbezahlte Eigentumswohnungen, die vermietet sind. Als Eigentümer sind meine Ehefrau und ich jeweils zu 50 % im Grundbuch eingetragen, obwohl ich ca. 90 % der Kosten getragen habe.
Meine Frage: Ich würde gerne ein Darlehen zur Unternehmensgründung / Business-Zwecke aufnehmen und das Haus als Sicherheit verwenden.
Inwieweit kann ich dies eigenständig tun, ohne die Zustimmung meiner (noch) Ehefrau einholen zu müssen?
Verstehe ich es richtig, dass das Haus in diesem Fall nicht in den Zuggewinnausgleich fällt?