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Versorgungsausgleich.
#8
Wenn er den weissen Ritter spielen will, der zugunsten Frieden und Frauen heldenhaft auf das verzichtet, was Exfrauen als ureigenstes Recht betrachten, dann solltest du nicht mehr mit ihm argumentieren oder ihm Ratschläge hinterbringen, das frustriert dich nur und bringt nichts. Ich meine das ziemlich ernst, solche Männer wollen eben nicht und im Normalfall hast du dann hinterher auch noch ihr Gejammer zu ertragen, weil sie merken dass sie am Ende sind. Hilf und steh lieber denen bei, die bereit sind Hilfe anzunehmen. Schick ihn ins Forum, wenn er keine Lust dazu hat, seine Sache.

Ja, Anwaltswechsel kostet. Aber in diesem Fall wäre es das wert. Ein Anwältin, die so etwas vorschlägt, ist indiskutabel. Ja, er muss bezahlen, was bisher in Rechnung gestellt wurde. Vermutlich hat er diese Anwaltstype auch nach Gesäusel von Scheidung ohne Streit rausgesucht. Der Wechsel ist brandeilig, wenn der nächste Termin schon feststeht.

Wenn die Versorgungsausgleichssache nur ein Brief der Gegenseite war, muss man nicht darauf antworten. Wenn, dann "ich widerspreche den Forderungen und den Begründungsversuchen in Ihrem Schreiben". War es Antrag vor Gericht, ist dem zunächst damit entgegenzutreten, dass man diesen Punkt ablehnt und damit begründet, dass die vorgetragenen Sachverhalte erstens nicht den Tatsachen entsprechen und zweitens keine Begründung für eine grobe Unbilligkeit sind. Aber das hier zu schreiben, ist schon ein Fehler, denn das ist Aufgabe des Anwalts! Nur der Anwalt kann Anträge vor Gericht stellen, nicht er selber!
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Versorgungsausgleich. - von bio - 13-05-2025, 22:55
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