14-05-2025, 09:11
Gesetzlich gibt es den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Die Schwelle ist aber extrem hoch und so wie die Situation geschildert ist, ist sie in diesem Fall meilenweit nicht erreicht. Festgelegt ist das in § 27 VersAusglG.
Das Gegenteil ist der Fall: Der Versorgungsausgleich ist genau für solche Fälle vorgesehen, Haushaltsführung, Kindererziehung und dadurch weniger Anwartschaften möglich. Ich würde sogar sagen, damit macht sich die Dame den Richter nicht zum Freund. Ich vermute, diese Schnapsidee hat sie irgendwo aufgeschnappt und gar nicht recherchiert.
Wenn die eigene Anwältin meint, darauf müsse eingegangen werden, dann sollte er sie noch gestern hochkant rauswerfen. Auch sonst ist eine gewisse Kulanz und Zurückhaltung auf Seiten des Vaters herauszulesen, was sicherlich auch die Ex zu solchen Wahnsinnsforderungen ermutigt hat. Er sollte sich nicht getroffen fühlen, sondern das nutzen was man ansonsten Vätern ohne mit der Wimper zu zucken aufs Auge drückt: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich (und zwar konsequent), Ehegattenunterhalt.
Wahrscheinlich kommen weitere Trickversuche. Offenbar sind die Beiden auch in einer langen Trennungszeit. Dafür wird auch gerne ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs gefordert. Nix da: Wenn trotz Getrenntlebens ein Partner die Betreuung gemeinschaftlicher Kinder gemacht hat, gibts auch das nicht. Ein Anwalt weiss das, wenn er nicht völlig dement ist.
Das Gegenteil ist der Fall: Der Versorgungsausgleich ist genau für solche Fälle vorgesehen, Haushaltsführung, Kindererziehung und dadurch weniger Anwartschaften möglich. Ich würde sogar sagen, damit macht sich die Dame den Richter nicht zum Freund. Ich vermute, diese Schnapsidee hat sie irgendwo aufgeschnappt und gar nicht recherchiert.
Wenn die eigene Anwältin meint, darauf müsse eingegangen werden, dann sollte er sie noch gestern hochkant rauswerfen. Auch sonst ist eine gewisse Kulanz und Zurückhaltung auf Seiten des Vaters herauszulesen, was sicherlich auch die Ex zu solchen Wahnsinnsforderungen ermutigt hat. Er sollte sich nicht getroffen fühlen, sondern das nutzen was man ansonsten Vätern ohne mit der Wimper zu zucken aufs Auge drückt: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich (und zwar konsequent), Ehegattenunterhalt.
Wahrscheinlich kommen weitere Trickversuche. Offenbar sind die Beiden auch in einer langen Trennungszeit. Dafür wird auch gerne ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs gefordert. Nix da: Wenn trotz Getrenntlebens ein Partner die Betreuung gemeinschaftlicher Kinder gemacht hat, gibts auch das nicht. Ein Anwalt weiss das, wenn er nicht völlig dement ist.