Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
scheidungsfolgevereinbarung - frage eines laien...
#5
Auf die Schnelle ,-)

Es gibt mehrere Anfechtungsgründe. Das kann "Irrtum" sein, "arglistige Täuschung" etc...

Dann kann der Scheidungsrichter eine solche Vereinbarung für nichtig erklären.

Der Punkt ist: 1. Genauen Wortlaut des Vertrages zu kennen und 2. Die neuen Erkenntnisse richtig beurteilen zu können.

Problem: Anwaltspflicht im Scheidungsverfahren bedeutet auch, zwingend einen Anwalt diese Sache geben zu müssen. Und Glück zu haben, einen zu finden, der was davon versteht ,-)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: scheidungsfolgevereinbarung - frage eines laien... - von Nappo - 28-02-2025, 09:29

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang Marina 31 22.966 10-04-2018, 09:50
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste