28-02-2025, 09:29
Auf die Schnelle ,-)
Es gibt mehrere Anfechtungsgründe. Das kann "Irrtum" sein, "arglistige Täuschung" etc...
Dann kann der Scheidungsrichter eine solche Vereinbarung für nichtig erklären.
Der Punkt ist: 1. Genauen Wortlaut des Vertrages zu kennen und 2. Die neuen Erkenntnisse richtig beurteilen zu können.
Problem: Anwaltspflicht im Scheidungsverfahren bedeutet auch, zwingend einen Anwalt diese Sache geben zu müssen. Und Glück zu haben, einen zu finden, der was davon versteht ,-)
Es gibt mehrere Anfechtungsgründe. Das kann "Irrtum" sein, "arglistige Täuschung" etc...
Dann kann der Scheidungsrichter eine solche Vereinbarung für nichtig erklären.
Der Punkt ist: 1. Genauen Wortlaut des Vertrages zu kennen und 2. Die neuen Erkenntnisse richtig beurteilen zu können.
Problem: Anwaltspflicht im Scheidungsverfahren bedeutet auch, zwingend einen Anwalt diese Sache geben zu müssen. Und Glück zu haben, einen zu finden, der was davon versteht ,-)