19-01-2025, 17:25
Die zentrale Frage ist, ab wann die lohnabhängige Arbeit als eheprägend angesehen wird, so dass nur das letzte Einkommen und die letzten Verhältnisse zählen, nicht das vorherige höhere Einkommen.
Und genau dafür gibt es keine Regeln, das ist reine Ermessenssache. Zwischen 0 und drei Jahren kann ein Richter frei entscheiden. Und die Gegenseite kann allerlei Argumente anbringen, der platte Vorwurf du hättest dich kurz vor der geplanten Scheidung noch arm gemacht um deinen Pflichten zu entkommen und die Ex müsse das nicht hinnehmen dürfte am häufigsten sein.
Deshalb gilt hier der ganz allgemeine Rat, möglichst viel Zeit verstreichen zu lassen zwischen Beginn lohnabhängiger Arbeit und Scheidungsantrag.
Und genau dafür gibt es keine Regeln, das ist reine Ermessenssache. Zwischen 0 und drei Jahren kann ein Richter frei entscheiden. Und die Gegenseite kann allerlei Argumente anbringen, der platte Vorwurf du hättest dich kurz vor der geplanten Scheidung noch arm gemacht um deinen Pflichten zu entkommen und die Ex müsse das nicht hinnehmen dürfte am häufigsten sein.
Deshalb gilt hier der ganz allgemeine Rat, möglichst viel Zeit verstreichen zu lassen zwischen Beginn lohnabhängiger Arbeit und Scheidungsantrag.