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Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung
#18
Titulierter Unterhalt ist in voller Höhe weiterzubezahlen. Eine Abänderung nach unten ohne gute Begründung wird Gericht ebenfalls scheitern. Man wird dir sagen, deine Lustlosigkeit auf Arbeit darf nicht zu lasten des Kindes gehen.
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RE: Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung - von p__ - 01-10-2024, 18:15

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