03-12-2023, 21:06
Problem ist, schon der Mindestunterhalt für Kindesunterhalt ist hoch, auch wenn er Dank Zusatzausgaben noch etwas runtergestuft wird, nutzt ihm das nichts. Nach dem 1.1. ist er garantiert Mangelfall und dann erhöht halt jeder Euro Kindesunterhalt weniger den Betreuungsunterhalt um denselben Betrag. Unterm Strich bleibt immer nur der Selbstbehalt für §1615l BGB.
6300 € brutto, ein Baby -> Mangelfall. So ist das heute.
Wie ist die Geschichte dahinter? Getrennt schon vor Geburt? Verhütungslüge der Dame?
6300 € brutto, ein Baby -> Mangelfall. So ist das heute.
Wie ist die Geschichte dahinter? Getrennt schon vor Geburt? Verhütungslüge der Dame?