Du solltest sie schriftlich mit einer Fristsetzung auffordern, einer Zusammenveranlagung nach 3/5 für das Jahr 2022 zuzustimmen. Stimmt sie nicht zu, solltest du einen Antrag auf Zustimmung beim Familiengericht einreichen. Ich meine, ihr könnt die Steuererklärung für 2022 mit einem Steuerberater / Lohnsteuerverein bis etwa Sommer 2024 abgeben, also kann sie ihre noch widerrufen. Anderenfalls kannst du sie auf Schadensersatz verklagen. Wahrscheinlich musst du dann aber nachweisen, dass du dich um eine Zusammenveranlagung bemüht hast.
Ob das im Frühjahr noch geht, kann ich nicht genau sagen, ich denke aber schon. Ich habe meine Frau im Frühjahr 2022 aufgefordert der Zusammenveranlagung für 2020 zuzustimmen. Nach langem Hin und Her hat sie es gemacht und mit einem Steuerberater haben wir diese dann mit einer Verspätung auch abgegeben.
Auch für das Jahr der Trennung ist sie verpflichtet einer Zusammenveranlagung zuzustimmen und diese durchzuführen, wenn ihr die Steuerklassen 3/5 gewählt hattet. Hast du ihr Trennungsunterhalt bezahlt, steht ihr auch kein Nachteilsausgleich zu.
Ob das im Frühjahr noch geht, kann ich nicht genau sagen, ich denke aber schon. Ich habe meine Frau im Frühjahr 2022 aufgefordert der Zusammenveranlagung für 2020 zuzustimmen. Nach langem Hin und Her hat sie es gemacht und mit einem Steuerberater haben wir diese dann mit einer Verspätung auch abgegeben.
Auch für das Jahr der Trennung ist sie verpflichtet einer Zusammenveranlagung zuzustimmen und diese durchzuführen, wenn ihr die Steuerklassen 3/5 gewählt hattet. Hast du ihr Trennungsunterhalt bezahlt, steht ihr auch kein Nachteilsausgleich zu.