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Hat ein Ordnungsgeldantrag wegen Umgangsboykottierung Aussicht auf Erfolg?
#9
(27-12-2022, 22:28)NurErzeuger schrieb: Nur kann doch der Richter kein Ordnungsgeld verhängen, weil ein Kind beispielsweise sagt, dass es nicht zum Vater will (...)
Ich habe doch oben OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2022, 5 WF 4/22, zitiert, woraus sich das Gegenteil ergibt. Das Vollstreckungsverfahren ist von Unwägbarkeiten über die Reichweite eines Titels weitestmöglich freizuhalten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2022, 13 WF 148/20, unter Rz. 8). Zu solchen Unwägbarkeiten zähle ich auch die Frage "Ist ein Titel nicht mehr vollstreckbar, nur weil ein minderjähriges Kind sagt, es will nicht?".
Dazu AG Mönchengeldbach-Rheydt, Beschluss vom 04.01.2022, 18 F 106/18, unter Rz. 3: "Der am häufigsten in der Praxis vorgebrachte Entschuldigungsgrund ist die Verweigerung des Umgangs durch das Kind. Solche Verweigerung lässt das Verschulden des verpflichteten Elternteils nicht entfallen. Der verpflichtete Elternteil hat im Einzelnen darzulegen, in welcher Weise er die gebotenen erzieherischen Bemühungen unternommen hat, das Kind von seinem entgegenstehenden Willen abzubringen und es zum Umgang zu bewegen. Hieran sind strenge Anforderungen zu stellen (...)"

(27-12-2022, 22:28)NurErzeuger schrieb: Wenn die Gegenseite schlau ist, beantragen sie ein Vermittlungsverfahren, damit der Richter gar nicht erst auf die Idee kommt, ein Ordnungsgeld zu verhängen.
Interessant, denn ich hatte als dritte Variante - neben Vollstrecknung und Abänderungsverfahren - auch schon an ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG gedacht. Nach § 92 Abs. 3 FamFG hindert das Vermittlungsverfahren allerdings nicht die Festsetzung von Ordnungsgeld. Man könnte also beides machen. Wieso meinst du, dass bei einem Vermittlungsverfahren kein Ordnungsgeld verhängt werden würde? Ohne Antrag gebe ich dir Recht, das wird eine (tendenziell männerfeindliche) Familienrichterin nicht von Amts wegen tun, sondern nur auf Druck. Bei mir geht es aber ja darum, dass ich über das Gericht (das ich mit beweisbaren Darlegungen unter Druck setze, korrekterweise gegen die Kindesmutter zu entscheiden) wiederum Druck auf die Gegenseite ausübe. Ich nehme an, du meinst ein Ablenkungsmanöver der Gegenseite, um sich im positiven Licht darzustellen. Derzeit ist die Kindesmutter aber wohl gar nicht anwaltlich vertreten.

(27-12-2022, 00:16)p__ schrieb: Ordnungsgeld wegen uralter Regelung wirkt als Finte, um der Mutter an den Karren zu fahren.

Hallo p__, Danke, wie du den obigen Beiträgen entnimmst, bin ich nicht davon überzeugt, dass ich die alte Regelung nun abändern lassen sollte. Ich vermute auch, die Praxis ist gebührenrechtlich getrieben: Anwälte verdienen mehr mit der Regelung oder Abänderung von Umgang (und auch damit recht wenig), als mit der Vollstreckung von Umgang.

Wieso sollte es eine "Finte" sein? Ich kann mich schlüssig auf den Standpunkt stellen, ich will, dass die alte Regelung (als Minimum) strikt eingehalten wird, und das ist der Sinn der Erzwingung mit Ordnungsgeld. Nicht Häme oder Streiteskalation.

Vielleicht hat mein erstes Posting hier etwas in die Irre geführt. Darin hatte ich mich gefragt, ob möglicherweise wegen Veraltung gar keine Vollstreckbarkeit mehr besteht. Die Antwort hierauf ist immer noch offen. Falls Vollstreckbarkeit (-), hat sich die Überlegung ohnehin erledigt. Falls aber der Titel wirksam fortbesteht, kommt dann die nächste Überlegung, ob die Vollstreckung auch der empfehlenswerte Weg ist (ich tendiere zu ja).
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RE: Hat ein Ordnungsgeldantrag wegen Umgangsboykottierung Aussicht auf Erfolg? - von Harry - 28-12-2022, 02:22

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