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Mitwirkungpflichten der Kinder
#10
(30-05-2022, 16:27)Ruffys schrieb: Wenn ich das oben richtig verstehe, bekommst du deine Ermäßigung bei der Krankenkasse doch nur wenn du unterhaltsberechtigte Kinder hast... du schreibst aber das die Tochter genug Einkommen hat, aktuell nicht bedürftig.
Somit sollte es doch für dich keine Ermäßigung geben?

Die fast 2 Monate zwecks einer evtl. Titel Änderung solltest du noch warten, aber wenn sie dem Titel ditekt raus gibt, ist sie doch auch nicht mehr bedürftig/ auskunftspflichtig uns es wird nix mit Ermäßigung.


Die Tochter bekommt erst ab dem 18 Lebensjahr keinen Unterhalt mehr von mir. Bis zum 18. bin ich voll Unterhaltspflichtig. Egal wie reich sie ist. Ist leider deutsches Recht...

Es gibt keine Titeländerung, da sie den Titel mit 18 herausgeben muss. Der Sohn hatte schon mal versucht seinen Titel zu behalten, d.h. er verlor das Verfahren vor dem OLG und das hat ihn damals 4.500€ gekostet.  

Mir geht es um die Auskunftspflicht vor der Krankenkasse und dem Finanzamt. als sie noch kein 18 Jahre war.
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RE: Mitwirkungpflichten der Kinder - von Ruffys - 13-05-2022, 14:34
RE: Mitwirkungpflichten der Kinder - von Ruffys - 30-05-2022, 16:27
RE: Mitwirkungpflichten der Kinder - von Helmute2000 - 31-05-2022, 12:11
RE: Mitwirkungpflichten der Kinder - von kay - 31-05-2022, 12:20
RE: Mitwirkungpflichten der Kinder - von kay - 03-06-2022, 11:21

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