16-01-2022, 15:13
Du bist nach wie vor in einer Zugewinngemeinschaft mit deiner Frau, wenn nichts anderes vereinbart ist. Autowert und Vermögenswerte ab Heirat fallen in den Zugewinn.
Das ändert sich erst mit dem Stichtag, der Scheidung selbst.
Das ändert sich erst mit dem Stichtag, der Scheidung selbst.