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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
(31-05-2021, 21:56)Apfelmuss schrieb: Ich werde schriftlich einen Gutachter vorschlagen. Vlt. wird er angenommen und bringt bisschen mehr Leben und Zufall in das Theater.
Spricht was gegen?

Ja. Das ist die sicherste Garantie, dass genau dieser Gutachter nicht genommen wird.

Wenn Du Gutachter kennst, die Dir unsympathisch sind und die in Frage kämen, dann schlage genau diese vor.
Dann wirst Du von ihnen verschont werden.



Wichtiger ist die Fragestellung (!), die der Gutachter zu beantworten hat !

Zum Beispiel schließt m.E. die Frage nach Klärung der Hauptbezugsperson ein Wechselmodell eher aus.

Die Frage "Gutachter hat zu klären, welches Betreuungsmodell dem Kind am besten entspricht" würde den Gutachter zwingen, sich zumindest mit der Klärung zu beschäftigen, inwieweit ein Wechselmodell in Frage kommt. Unterlässt er das, dann wäre er bzw. das Gutachten durchaus "angreifbar"
Gutachten haben sich streng an die Fragestellung zu halten.
Mit der entsprechenden Fragestellung wird somit das Ergenis wesentlich vordefiniert.

Aber die Frage nach der Hauptbezugsperson läuft ja schon auf ein Gewinner/Verlierer-System hinaus.....
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Ruckzuckmaschine - 31-05-2021, 22:02

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