16-05-2021, 16:41
(16-05-2021, 16:37)Theo schrieb: Um das Klare zu ergänzen: Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung des Staates an Alleinerziehende, wenn der Umgangselternteil keinen Unterhalt zahlt bzw. zahlen kann. Unterhaltsvorschuss ist somit eine Ersatzleistung.
Mit der Heirat vor 4 Jahren ist sie ja nicht mehr "alleinerziehend", nach meinem Verständnis als Nichtjurist, somit müsste die Grundlage für den Unterhaltsvorschuss also entfallen sein.
