Update
Anfang Januar habe ich an die Anwältin meiner Frau wieder ein Wechselmodell-Umgangsvorschlag gesandt. Ich habe wieder eine Mediation vorgeschlagen und gebeten ihren Umgangsvorschlag sowie Behauptungen bzgl. meiner psychischen Gesundheit zu begründen.
Zeitgleich habe ich einen Antrag zur Umgangsregelung in Form eines Wechselmodells eingereicht. Dort habe ich beschrieben, dass wir schon lange getrennte Wege gehen und die Betreuung des Kindes schon seit Jahren nach Tagen aufgeteilt ist. Auch geschrieben, dass Frau dringend ausziehen möchte, realitätsfremde Vorschläge macht und sich jeglicher Mediation (Termin beim Jugendamt) und Argumentation entzieht. Sonst habe ich beschrieben, wie die Betreuung genau aussieht und in Zukunft aussehen sollte. Dazu paar Argumente: Vater-Sohn-Bindung; Erhalt des Umfeldes, weil ich mir die Wohnung weiterhin leisten könnte; Kontakte zur Verwandtschaft, da Frau keine Verwandtschaft in Deutschland hat usw.
Nach einem Monat kommt die Antwort vom Gericht, dass es kein Rechtschutzbedürfnis gibt und weitere Entwicklung abzuwarten sei und, falls wir uns nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen können, ein Antrag wegen elterlicher Sorge gestellt werden sollte.
Inzwischen kam die Antwort vom Anwalt der Frau, dass die ihre Behauptungen erst vor Gericht begründen werde; dass unmittelbar ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt wird, falls ich nicht zustimme. Dazu wurde ihr letzter Vorschlag mit 5/14 verworfen und 3,5/15 daraus gemacht: Wochenende plus ein Tag in der umgangsfreien Woche (absurder Begriff).
In diesem Brief habe ich die schönsten Stellen markiert und an die Richterin zurückgeschickt. Sonst noch geschrieben, dass ich nicht daran interessiert bin, der Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, sondern eine Einigung im Sinne des Kindes finden möchte, sodass für ihn sich am wenigsten ändert und einer von uns dann auszieht.
Erst Ende März habe ich einen Brief vom Gericht bekommen, dass meine Frau bittet irgendeine Frist verlängert zu bekommen und diese auch verlängert wird. War wohl die Frist für ihre Stellungnahme. Diese ist inzwischen auch schon seit zwei Wochen abgelaufen, also wird sie schon geantwortet haben. Vom Gericht immer noch nichts zu hören.
Läuft alles sehr langsam, auch seitens der Frau. Die setzt mir immer kürzere Fristen und selbst nimmt sie sich immer einen Monat für eine Antwort. Ob sie inzwischen einen Antrag zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts geschrieben hat, weiß ich nicht. Würde mich nicht wundern, falls nicht.
Zuhause setzt die Frau selbstverständlich auf Manipulationen. Sie versucht sich in meine Tage einzumischen und das Kind schläft inzwischen jede Nacht bei ihr. An meinen Tagen ist es sehr schwierig ihn zu bewegen aufzustehen, da sie selbst nicht aufsteht und ihn belabert. Sie flüstert ihm auch zu was er antworten soll u.ä. Sonst läuft es wie vorher.
Anfang Januar habe ich an die Anwältin meiner Frau wieder ein Wechselmodell-Umgangsvorschlag gesandt. Ich habe wieder eine Mediation vorgeschlagen und gebeten ihren Umgangsvorschlag sowie Behauptungen bzgl. meiner psychischen Gesundheit zu begründen.
Zeitgleich habe ich einen Antrag zur Umgangsregelung in Form eines Wechselmodells eingereicht. Dort habe ich beschrieben, dass wir schon lange getrennte Wege gehen und die Betreuung des Kindes schon seit Jahren nach Tagen aufgeteilt ist. Auch geschrieben, dass Frau dringend ausziehen möchte, realitätsfremde Vorschläge macht und sich jeglicher Mediation (Termin beim Jugendamt) und Argumentation entzieht. Sonst habe ich beschrieben, wie die Betreuung genau aussieht und in Zukunft aussehen sollte. Dazu paar Argumente: Vater-Sohn-Bindung; Erhalt des Umfeldes, weil ich mir die Wohnung weiterhin leisten könnte; Kontakte zur Verwandtschaft, da Frau keine Verwandtschaft in Deutschland hat usw.
Nach einem Monat kommt die Antwort vom Gericht, dass es kein Rechtschutzbedürfnis gibt und weitere Entwicklung abzuwarten sei und, falls wir uns nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen können, ein Antrag wegen elterlicher Sorge gestellt werden sollte.
Inzwischen kam die Antwort vom Anwalt der Frau, dass die ihre Behauptungen erst vor Gericht begründen werde; dass unmittelbar ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt wird, falls ich nicht zustimme. Dazu wurde ihr letzter Vorschlag mit 5/14 verworfen und 3,5/15 daraus gemacht: Wochenende plus ein Tag in der umgangsfreien Woche (absurder Begriff).
In diesem Brief habe ich die schönsten Stellen markiert und an die Richterin zurückgeschickt. Sonst noch geschrieben, dass ich nicht daran interessiert bin, der Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, sondern eine Einigung im Sinne des Kindes finden möchte, sodass für ihn sich am wenigsten ändert und einer von uns dann auszieht.
Erst Ende März habe ich einen Brief vom Gericht bekommen, dass meine Frau bittet irgendeine Frist verlängert zu bekommen und diese auch verlängert wird. War wohl die Frist für ihre Stellungnahme. Diese ist inzwischen auch schon seit zwei Wochen abgelaufen, also wird sie schon geantwortet haben. Vom Gericht immer noch nichts zu hören.
Läuft alles sehr langsam, auch seitens der Frau. Die setzt mir immer kürzere Fristen und selbst nimmt sie sich immer einen Monat für eine Antwort. Ob sie inzwischen einen Antrag zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts geschrieben hat, weiß ich nicht. Würde mich nicht wundern, falls nicht.
Zuhause setzt die Frau selbstverständlich auf Manipulationen. Sie versucht sich in meine Tage einzumischen und das Kind schläft inzwischen jede Nacht bei ihr. An meinen Tagen ist es sehr schwierig ihn zu bewegen aufzustehen, da sie selbst nicht aufsteht und ihn belabert. Sie flüstert ihm auch zu was er antworten soll u.ä. Sonst läuft es wie vorher.