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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
Zitat:Beim Gerichtsantrag schreib, dass du für familienrechtpsychologisches Gutachten bereit bist und dieser Psychologe bestellt werden soll



Ein Gutachten würde ich nicht forcieren, was dabei raus kommt steht in den Sternen. Und kann dich leicht über 10k kosten. Wenn Unklarheiten und Zweifel beim Gericht sind dann ordnen die das sowieso an. 

Wenn du dein Wechselmodel jetzt schon etabliert hast, und deinen Umgang mit Sohn so gestaltest als hättest du schon ein offizielles Wechselmodel dann beantrage das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bist aber bereit ein paritätisches Wechselmodel weiter zu machen. Ist für deinen Sohn das beste! Er liebt beide Eltern und ist gleich stark an euch beide gebunden.

Dann wird ein Verfahrenspfleger eingesetzt (der Anwalt für deinen Sohn, und der kostet dich nix), er wird sondieren, mit Sohn, Frau und dir nacheinander sprechen. Der gibt eine Empfehlung ans Gericht, dem das Gericht in der Regel folgt. Damit kommt Druck in die ganze Sache, und du wirst es sehen, wie deine Ex reagiert. Hat der Verfahrenspfleger Zweifel, wird er ein Gutachten empfehlen. Da kannst du dann nix machen und musst dich fügen. 

Aber alles Schritt für Schritt.

Du brauchst einen Anwalt, der sich kümmert, den du auch mal anrufen kannst, einen der schnell reagiert, wenn Not ist. Wenn du immer erst einen Termin in einer Woche bekommst ist das scheiße. Sprich mit dem was er abrechnet, um dein Wechselmodel zu etablieren.
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Lysander - 23-12-2020, 14:35

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