23-12-2020, 14:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-12-2020, 14:12 von Zahlesel_RUS.)
Beim Gerichtsantrag schreib, dass du für familienrechtpsychologisches Gutachten bereit bist und dieser Psychologe bestellt werden soll
https://www.psychologie-justiz.de
Die wichtigste Regel: nichts schlechtes über Ex erzählen. (dass sie schlechte Mutter sein soll o.ä.)
Nur die wichtigsten Fakten zum Sachstand: Umgang ist so, ich bezahle dies und das usw. Kind braucht beide Eltern!
Sie zeigt sich bei dem Beistand und gemeinsamen Gespräch bei JA, dort wird ein Bild über euch beiden Gebildet.
Ich habe die ganzen Beschuldigungen nur laut ausgelacht, da es entweder Lügen oder Teilwahrheiten waren.
https://www.psychologie-justiz.de
Zitat:Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)
Die wichtigste Regel: nichts schlechtes über Ex erzählen. (dass sie schlechte Mutter sein soll o.ä.)
Nur die wichtigsten Fakten zum Sachstand: Umgang ist so, ich bezahle dies und das usw. Kind braucht beide Eltern!
Sie zeigt sich bei dem Beistand und gemeinsamen Gespräch bei JA, dort wird ein Bild über euch beiden Gebildet.
Ich habe die ganzen Beschuldigungen nur laut ausgelacht, da es entweder Lügen oder Teilwahrheiten waren.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch