(14-09-2020, 19:29)Petrus schrieb: @HansMeier
Erstens - wenn sie es drauf anlegt, Dich mit ausreichend viel Ärger aus dem Leben des Kindes zu drängen, schafft sie es auch. Sobald die Gerichte merken, dass die geringste Kommunikation zwischen Euch nicht mehr möglich ist, werden sie Dich mit Verzögerungen, falschen Vorwänden ("Kind muss zur Ruhe kommen" etc.) aus dem Leben des Kindes verbannen. Das ist völlig unabhängig davon, was die Mutter sonst so anstellt.
Zweitens - es klingt ein wenig, als ob die Mutter sich ein wenig verrennen würde. Sobald sie nachweislich schwere Straftaten gegen Dich begeht oder versucht in Unterhaltsangelegenheiten durch falsche Angaben oder Verstecken von Vermögen etc. zu betrügen, verliert sie ihren eigenen Unterhaltsanspruch Dir gegenüber. Deshalb würde ich alles gut dokumentieren und zum richtigen Zeitpunkt diese Karte ausspielen.
Die strafrechtliche Verfolgung der Mutter wegen einer falschen Anzeige, kannst Du vergessen. Die hat mehr Sicherheitspolster als Dein Auto Airbags.
Petrus willst du mir InOffiziell Andeuten das die Staatsanwaltschaft gleichwohl den Anzeigeerstatter Anzeigen kann und müsste aber weil Sie eine Mutter ist mit Kind wird davon abgesehen ?
Das wäre nicht Rechtens und Verfassungswidrig .
Wenn die Polizei/Staatsanwaltschaft feststellt das ich es garnicht gewesen sein kann und Sie die Verletzungen sich selbst zugefügt hat mit einem Ziel/Zweck , dann müsste normalerweise eine Anklage bzw Verurteilung kein Problem sein .
Aber wenn ich wegen einer Falschen Beschuldigung im Knast landen würde , wäre es in Ordnung oder wie ?
Verdammte es ist alles Sehr Unfair.
Ich bin dafür das so welche Falschen Anschuldigen mit einer Haftstrafe Enden müssten , meine Ex-Frau hat definitiv dafür ein Haftstrafe verdient und zeigt sehr wohl das Sie hier die Kindesgefährderin ist.
Auserdem könnte ich auf mein Sohn aufpassen und Urlaub nehmen .
Wenn es herauskommt hat Sie eigentlich alle Behörden angelogen inklusive Kindesanwältin , Familiengericht die Richterin und Jugendamt alle Belogen ( wegen der Angeblichen Körperverletzung ).