19-06-2020, 02:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-06-2020, 02:59 von Vater Morgana.)
(18-06-2020, 16:35)JahJahChildren schrieb: Ich wäre schockiert.Zu recht.

Ich habe aber nie verstanden, warum beim Unterhalt nach DD das Kindergeld nur hälftig unterhaltsmindernd berücksichtigt wird, während es beim UhV vollständig abgezogen wird. Jetzt wird es nämlich einmal mehr kurios...
Beispiel: Einkommen eines Kindes 0-5 Jahre
mit Stufe 1 (100% DD):
- 2020 normal: Unterhalt + Kindergeld : 369 + 204 = 573
- Sept/Okt 2020: geminderter Unterhalt + Kindergeld + KiBo = (369 - 75) + 204 + 150 = 648
- 2020 normal: UhV + Kindergeld = 267 + 204 = 471
- Sept/Okt 2020: UhV + Kindergeld + KiBo = 267 + 204 + 150 = 621

VM
