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Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?!
#5
(26-11-2019, 08:18)kay schrieb: Wenn Du wesentlich weniger zahlst als Du musst, [...]

Ich leiste tatsächlich deutlich zu viel. Habe das sehr sauber ausgerechnet und orientiere mich da an den Leitlinien des für meinen Wohnort zuständigen OLG.
Einrichtung der Beistandschaft ist bösartig gewesen und eine Retourkutsche auf meine Klage auf hälftige elterliche Sorge.
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RE: Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! - von Sebastian1989 - 26-11-2019, 14:22

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