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Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?!
#4
Wenn Du wesentlich weniger zahlst als Du musst, koennen und werden sie klagen. Wenn Du ihnen das Leben schwer machen moechtest, schreibst Du als erstes dass Du der Kindbesitzerin schon alles geschickt hast und sie die Unterlagen doch bitte von der Kindbesitzerin anfornder sollten, Du haettest kein Geld fuer Kopien/Ausdrucke.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! - von kay - 26-11-2019, 08:18

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