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Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?!
#3
Danke für die Antwort. Das weiß ich schon, die habe ich bis zum 18. Geburtstag unseres Kindes an der Backe. Ich versuche meine Frage anders zu formulieren: Kann mir jemand sagen ob die Beistandschaft erfolgreich klagen kann bzw ob so eine Klage überhaupt zugelassen wird? Danke!

Und prinzipiell will ich denen das Leben so schwer wie möglich machen, natürlich.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! - von Sebastian1989 - 26-11-2019, 01:07

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