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Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?!
#2
Die Beistandschaft wirst Du nicht los. Jetzt ist die Frage was Du moechtest, denen Aerger und Arbeit machen oder die laestige Angelegenheit schnell hinter Dich bringen. Wenn es das 2. ist, dann schickst Du der Beistandschaft einfach das erneut was Du der Kindbesitzerin auch schon geschickt hast und gut ist. Macht Dir nicht viel Arbeit und eventuell wars das dann auch schon fuer die naechsten zwei Jahre.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! - von kay - 25-11-2019, 20:29

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