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Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland
#10
(11-11-2019, 03:53)Petrus schrieb: Der Gerichtsstand ist nicht notwenigerweise das Land in dem man sich aufhält.

Genau deshalb hätte er noch die Chance gehabt, nach der Trennung noch die Scheidung in D einzuleiten, obwohl sie ab ist. Beim Gerichtsstand hat oft der die besseren Karten, der schneller ist. Ist das Verfahren angenommen, hat er fast gewonnen und Verlagerungen danach duch die Gegenseite sind viel schwieriger geworden.

Eins sollte man niemals tun: Auf die Worte einer Goldgräberin hören. Das sind Figuren, die das Lügen fest eingebaut in jeder Faser ihres Seins haben.
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RE: Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland - von p__ - 11-11-2019, 16:14

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