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BVerfG 1 BvR 311/08: Wille des 11jährigen Jungen muss ernst genommen werden
#7
Mal abgesehen von der Tatsache, dass ich in Hoechst nicht mal tot über´m Zaun hängen möchte, habe ich mit dem ganzen Verlauf doch arge Probleme diesen nachvollziehen zu können.

Erst sind die Kids bei der Mutter; Mutter scheitert.
Dann entlässt die Mutter die Kids zum Vater; Vater scheitert.
Dann werden die Kids den Großeltern überstellt und nur einen Monat später überlegt sich die Mutter, das ihre vorherigen Ideen alle wohl doch nicht so klasse waren.
Aus Kindessicht würde ich auch irgendwann die Faxen dicke haben, ewig herumgereicht zu werden und an dem Punkt an dem es mir reicht einen Schlussstrich ziehen.

Hier gehen der Große und das JA Hand in Hand.

Was ich im gesamten Verlauf nicht schaffe ist, das - parallel zum SR-Verfahren - elterliche Bestreben nach einer Kontaktaufnahme zu den Kindern zu erkennen.

Nochmal aus Kindessicht:
Wenn an mir herumgezergelt würde und ich eh keinen Bock zur erneuten Umsiedlung habe, würde ich auch zum Umgang vermutlich blocken, wenn reihenweise Anträge ins Haus flatterten und Oma oder Opa mir dann noch vorlesen würde, dass ich dann eigentlich nicht zu Mama sondern vorübergehend in die Klappse sollte.
Beeinflussung durch die Großeltern mittels verlesen solcher News?
Hm, also zumindest den Jungen kann ich voll verstehen, wenn der keine Lust mehr auf irgendwas von Muttern hat.
Wieviel anwaltliche Beeinflussung und Strategie wohl aufseiten der Mutter hinter der Geschichte stand interessiert mich hier schon eher.
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RE: BVerfG 1 BvR 311/08: Wille des 11jährigen Jungen muss ernst genommen werden - von Bluter - 09-08-2009, 17:37

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