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Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt)
#12
Du springst gerade gedanklich wie wild herum.

Bleiben wir doch beim konkreten Fall:

1. Ihr lebt noch gemeinsam unter einem Dach. In dem Fall wird der Trennungsunterhalt grob wie folgt berechnet:

Dein bereinigte Netto minus KU: N mod
Ihr bereinigte Netto (falls vorhanden) : Nf
Man addiert Nmod und Nf und zieht davon alle weiteren Fixkosten ab, also Kredite, Versicherungen, Miete, Nebenkosten

Was übrig bleibt, wird im Verhältnis 3/7 zu 4/7 aufgeteilt. Die Berechnung kann noch etwas verfeinert werden, aber grob ist es das

Wenn Du ausziehst, sieht die Sache insofern anders aus, dass natürlich Dein SB ihr gegenüber von 1200 gewahrt bleiben muss.
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RE: Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt) - von Theo - 19-06-2019, 15:55

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