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UVS Übergang nach Volljährigkeit
#6
(09-01-2019, 09:51)Nappo schrieb: Die jährliche Post des JA ist nicht ausreichend.

Naja, das ist so wohl leider nicht richtig. Dann wäre nämlich auch bei mir so einiges verwirkt!

Leider reicht die jährliche Post mit Auflistung Deiner Rückstände durchaus aus das keine Verwirkung Eintritt.  Angry  Deshalb schicken die die i.d.R. ja auch jährlich.
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RE: UVS Übergang nach Volljährigkeit - von Gast1969 - 10-01-2019, 21:43

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