07-10-2018, 18:38
Die 550€ Pauschale ist für denVerfahrensbeistand, das ist kein Verfahrensbevollmächtigtert, Bevollmächtigte sind nur Anwälte.
Die 550€ Pauschale wird erhoben, wenn der Verfahrensbeistad dazu aufgefordert wurde, Gespräche mit beiden Elternteilen zu führen, mit nahen Bezugspersonen, sowie aktiv am zustandekommen einer einvernehmlichen Einigung.
Ich nehme mal an, das der Verfahrensbeistand hier absolut garnichts gemacht hat, und einfach nur locker Geld kassiert.
Das du bei nem 17.5 Jahre alten Kind Umgang einklagst ist meiner Meinung nach Schwachsinn, kein fast 18 Jähriges Kind lässt sich da noch was sagen, genauso beim Sorgerecht.
Wenn ein Kind ab 14 sich dagegen ausspricht, ist der Kindeswille bindend, wenn der Wille des Kindes keine Selbstschädigung darstellt.
Man könnte dir Mutwilligkeit vorhalten. Aber ganz ehrlich, wenn du dich seit 2010 nicht bemüht hast, vorher mal was in die Richtung anzustoßen, warum dann jetzt?
Findest du nicht das knapp 9 Jahre später ein wenig zu spät ist?
Die 550€ Pauschale wird erhoben, wenn der Verfahrensbeistad dazu aufgefordert wurde, Gespräche mit beiden Elternteilen zu führen, mit nahen Bezugspersonen, sowie aktiv am zustandekommen einer einvernehmlichen Einigung.
Ich nehme mal an, das der Verfahrensbeistand hier absolut garnichts gemacht hat, und einfach nur locker Geld kassiert.
Das du bei nem 17.5 Jahre alten Kind Umgang einklagst ist meiner Meinung nach Schwachsinn, kein fast 18 Jähriges Kind lässt sich da noch was sagen, genauso beim Sorgerecht.
Wenn ein Kind ab 14 sich dagegen ausspricht, ist der Kindeswille bindend, wenn der Wille des Kindes keine Selbstschädigung darstellt.
Man könnte dir Mutwilligkeit vorhalten. Aber ganz ehrlich, wenn du dich seit 2010 nicht bemüht hast, vorher mal was in die Richtung anzustoßen, warum dann jetzt?
Findest du nicht das knapp 9 Jahre später ein wenig zu spät ist?