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Pfändungs und Überweisungsbeschluss
#14
(18-03-2018, 10:38)p__ schrieb: Was bedeutet "eine Korrektur des Forderungskontos"? Wurde das Geld gepfändet und dann auf das falsche Konto weitergeleitet?

Moin p,

Sorry vielleicht falsch ausgedrückt.

Es wurde noch nie was von meinem Konto gepfändet. Eine Forderungsaufstellung in meinem PfüB ist falsch (wurde Nachweislich bezahlt).
Leider weiß ich nicht ob der RA selber schon eine Korrektur am Pfüb (Bank) vorgenommen hat.

Deswegen hätte mir die Bank bzw. der Rechtsanwalt mitteilen müssen wenn eine Korrektur des Forderungskontos bzw. bei der Bank vorgenommen wurde.
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RE: Pfändungs und Überweisungsbeschluss - von Arminius - 18-03-2018, 10:50

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