12-03-2018, 18:28
@IPAD3000
Moment mal
...der Pfändungsauftrag beläuft sich mittlerweile auf 22.523,00 Euro ! Bei mir wird irgendwann alles mögliche geprüft Verwirkung, Zinsen, Kosten u.s.w
RA könnte gar nicht "nur" die Summe 2000,00 Euro als Pfändung und Überweisungsbeschluss ausstellen...sondern müsste einen Pfändung und Überweisungsbeschluss mit der Summe ca. 25.000 Euro angeben, wo ich wiederum auf Verwirkung, Abänderungsklage u.s.w alles was das Zivilrecht hergibt durchführen könnte.
Damit würde ich mir in der Theorie das Verfahren bzgl. dem Pfändungs und Überweisungsbeschluss sparen...
Die Forderungsaufstellung hab ich noch nicht bekommen...
Ich habe das P-Konto ohne Schuldnerberatungstelle bekommen da ich noch weitere Kinder habe...
Moment mal

RA könnte gar nicht "nur" die Summe 2000,00 Euro als Pfändung und Überweisungsbeschluss ausstellen...sondern müsste einen Pfändung und Überweisungsbeschluss mit der Summe ca. 25.000 Euro angeben, wo ich wiederum auf Verwirkung, Abänderungsklage u.s.w alles was das Zivilrecht hergibt durchführen könnte.
Damit würde ich mir in der Theorie das Verfahren bzgl. dem Pfändungs und Überweisungsbeschluss sparen...
Die Forderungsaufstellung hab ich noch nicht bekommen...
Ich habe das P-Konto ohne Schuldnerberatungstelle bekommen da ich noch weitere Kinder habe...