19-12-2017, 23:41
Interessant, dass in dieser platten Welt der vordergründig gleichgeschalteten Geschlechtergleichheit die Presse eine Wortwahl verwendet, derzufolge "der Mann" fragen muss und "der Mann" ein Einverständnis einholen muss. Der Gesetzestext wird sicher neutral formuliert sein, auch wenn in der Praxis dann doch nur wieder versucht wird, Männer anzuschwärzen und zu verknacken.
Aber ich stelle mir da einige noch interessantere Konstellationen vor. In Schweden gilt ja jetzt bereits, dass Einverständnis zum Sex nicht ausreicht, auch das was und wie muss genehmigt sein. Mr. Assange hat es der Welt vorgeführt. Sex einvernehmlich, fehlendes Einverständnis für Nichtbenutzung Kondom -> Vergewaltigung. Das wird sich dann ja noch verschärfen, weil nun das Einverständnis ausdrücklich explizit erfolgen muss.
Dann müsste eine Frau der Vergewaltigung angeklagt werden, wenn der Mann sein Einverständnis nur für Sex mit Verhütung durch die Frau gibt. Umgekehrt, also Sex von der Frau nur erlaubt wenn mit Kondom gilt das ja bereits. In die Vaterschaft tricksen wäre dann nicht mehr drin.
Eine andere Konsequenz wäre dann eine nette Buchhaltung über Sexualakte, die man sich mit der Zeit aufbaut wenn man nicht enthaltsam lebt. Ist doch schön, wenn Seitensprünge nun schriftlich mittels Einverständniserklärungen nachweisbar werden. Da stehen dann die Ordner im Regal, nach Jahrgang und Sexualpraktik beschriftet.
....wie es eine Schwedin schrieb :-)
Aber ich stelle mir da einige noch interessantere Konstellationen vor. In Schweden gilt ja jetzt bereits, dass Einverständnis zum Sex nicht ausreicht, auch das was und wie muss genehmigt sein. Mr. Assange hat es der Welt vorgeführt. Sex einvernehmlich, fehlendes Einverständnis für Nichtbenutzung Kondom -> Vergewaltigung. Das wird sich dann ja noch verschärfen, weil nun das Einverständnis ausdrücklich explizit erfolgen muss.
Dann müsste eine Frau der Vergewaltigung angeklagt werden, wenn der Mann sein Einverständnis nur für Sex mit Verhütung durch die Frau gibt. Umgekehrt, also Sex von der Frau nur erlaubt wenn mit Kondom gilt das ja bereits. In die Vaterschaft tricksen wäre dann nicht mehr drin.
Eine andere Konsequenz wäre dann eine nette Buchhaltung über Sexualakte, die man sich mit der Zeit aufbaut wenn man nicht enthaltsam lebt. Ist doch schön, wenn Seitensprünge nun schriftlich mittels Einverständniserklärungen nachweisbar werden. Da stehen dann die Ordner im Regal, nach Jahrgang und Sexualpraktik beschriftet.
(19-12-2017, 22:59)Flo schrieb: "Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt".
....wie es eine Schwedin schrieb :-)