So, hin und wieder gibt es gute Nachrichten:
Das Gericht hat jetzt doch ein Urteil gefällt und ich habe das Verfahren kostenpflichtig für die Gegenseite gewonnen!
Das heißt, daß nicht nur der KU-Antrag der Gegenseite zurückgewiesen wurde, sondern der Gegenseite auch die Kosten des Verfahrens aufgedrückt wurden.
Prima, nicht wahr!?!
Hauptgrund war (sinngemäße Wiedergabe):
"Wer nichts in seiner Ausbildung tut, hat auch keinen Anspruch auf Unterhalt!"
Die Gegenseite hat jetzt vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Mal sehen, ob sie es tut, denn die Begründung des Urteils war sehr gut und lies an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.
Simon II
Das Gericht hat jetzt doch ein Urteil gefällt und ich habe das Verfahren kostenpflichtig für die Gegenseite gewonnen!
Das heißt, daß nicht nur der KU-Antrag der Gegenseite zurückgewiesen wurde, sondern der Gegenseite auch die Kosten des Verfahrens aufgedrückt wurden.
Prima, nicht wahr!?!

Hauptgrund war (sinngemäße Wiedergabe):
"Wer nichts in seiner Ausbildung tut, hat auch keinen Anspruch auf Unterhalt!"
Die Gegenseite hat jetzt vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Mal sehen, ob sie es tut, denn die Begründung des Urteils war sehr gut und lies an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.
Simon II