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Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich
#9
(20-02-2017, 09:33)p__ schrieb: Man kann den neuen Titel auch mit "in Abänderung der Urkunde Az. XYZ-12345-6 ..." formulieren. Die Luschen vom Jugendamt sind freilich weder willig noch qualifizert, um auf so etwas hinzuweisen. Die kennen nur ihre Standardformulare und die Erpressungsmethoden, damit schnell eine Unterschrift druntergesetzt wird.

Mit "in Abänderung" erreiche ich dann, dass kein neuer Titel entsteht, sondern dass der alte modifiziert wird?

Kann man eine Herausgabe des alten Titels verlangen, bevor der neue unterzeichnet ist?
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RE: Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich - von Pfanne - 20-02-2017, 13:46

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