18-11-2016, 22:34
Nein, wenn aus laufendem Einkommen kein Unterhalt bezahlt werden kann, muss der gesamte Stamm des Vermögens verwendet werden.
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Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen?
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Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - von Freebird - 18-11-2016, 22:00
RE: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - von p__ - 18-11-2016, 22:03
RE: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - von Freebird - 18-11-2016, 22:17
RE: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - von p__ - 18-11-2016, 22:34
RE: Kindesunterhalt monderjähriger Kinder und ein Freibetrag bei Vermögen? - von Bitas - 18-11-2016, 23:06
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