22-08-2016, 12:32
(22-08-2016, 12:20)karlma schrieb:(22-08-2016, 12:05)Momik schrieb: War ja auch mein erster Gedanke, mein Anwalt meinte aber, man müsste eine vollstreckbare Ausfertigung erst noch beantragen.
Das ist richtig, das ist dann der Einstieg in die Vollstreckung.
Gibt es da (rückwirkende) Fristen? Er meinte ich solle sagen, welche Summe seit 1.1.2016 aufgelaufen sind. Rückständigen Unterhalt gibt es aber schon in 2015.