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gerichtlich protokollierte Vereinbarung
#4
(22-08-2016, 12:05)Momik schrieb: War ja auch mein erster Gedanke, mein Anwalt meinte aber, man müsste eine vollstreckbare Ausfertigung erst noch beantragen.

Das ist richtig, das ist dann der Einstieg in die Vollstreckung.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: gerichtlich protokollierte Vereinbarung - von karlma - 22-08-2016, 12:20

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