01-06-2016, 23:31 
		
	
	
		Thema des selben Falls zusammengeführt. Gehts jetzt auch um Betreuungsunterhalt? Anders wäre der Satz "dass 300 € des Elterngeldes nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist" nicht zu erklären. Was kam denn raus bei der Berechnung?
	
	
	
	
	
