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Anspruchsübergang an JC - Fragen zum Unterhalt
#2
Zitat:- darf mein AG ohne Rückfrage diese Auskunft erteilen ?
- hat das JC das Recht auf Auskunft über meine Einkünfte ( KU wird nach DDT , Stufe 4 , 291€ bezahlt ), ist dieser Anspruch tatsächlich an das JC übergegangen obwohl KU Stufe 4 bezahlt wird?
- lt. JC darf meine EX und das JC von mir Auskunft über mein Einkommen fordern ?

Der Arbeitgeber unterliegt der Auskunftspflicht in §236 FamFG. Bei dir war es das Jobcenter und nicht das Gericht, aber ich vermute dass irgendwo im SGB etwas Ähnliches steht. Allerdings fehlten offenbar die Voraussetzungen ("Kommt ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer Verpflichtung nach § 235 Abs. 1 nicht oder nicht vollständig nach" - du wurdest aber gar nicht gefragt), so dass die Frage nach den Lohnbescheinigungen gar nicht gerechtfertigt war.

Wie üblich kannst du aber im nachhinein nichts mehr dagegen machen. Übergriffiges Verhalten von offizieller Seite bleibt wie immer folgenlos, machst du dasselbe wird dir heftig auf die Finger geklopft. Versucht mal, Auskunft für die Verhältnisse der Ex bei Dritten einzuholen...

Anspruchsübergänge sind unabhängig davon, ob der Anspruch bezahlt wird oder nicht. Der Übergang passiert nicht, weil du nicht gezahlt hättest, sondern weil die Unterhaltsberechtigte Sozialleistungen haben will.

Zur Auskunft über dein Einkommen bist du in den Grenzen des § 1605 BGB verpflichtet. Irgendwelche Übergänge ändern nichts daran.

Was bei deiner Steuer wie gerechnet wurde, ist mir nicht klar. Tatsächliche Rückerstattungen sind Einkommen, es gibt Ausnahmen. Deine Wohnkosten spielen nirgends eine Rolle. Die dürfen auch gering sein, ohne dass du deshalb mehr Unterhalt zahlen musst. Schulden aus Gerichtsverfahren sind auch Privatsache. Ich verstehe allerdings nicht, wieso die Gegenseite mit einem Verfahrenskostenhilfeantrag von dir argumentiert. Das spielt doch keine Rolle, das müssen sie gar nicht.

Gehaltserhöhungen musst du nicht von selbst melden. Erst wenn du wieder zur Auskunft aufgefordert wirst (also frühestens alle zwei Jahre), spielt ein höheres Gehalt eventuell eine Rolle. Für die Zukunft. Rückwirkend nur bis zum Zeitpunkt der Auskunftsforderung.

Die Ex muss ihrerseits Bedarf und Bedürftigkeit mit ihrer Forderung nach Betreuungsunterhalt nachweisen, also auch ihr Einkommen.
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RE: Anspruchsübergang an JC - Fragen zum Unterhalt - von p__ - 28-04-2016, 17:34

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