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Androhung von Anzeige durch Jugendamt
#15
(06-04-2016, 21:49)p__ schrieb: Mit 1150 EUR Nettoeinkommen kannst du Aufstocker werden, dann kannst du vollen Unterhalt zahlen, ohne dass die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen muss.

Also verstehe ich das richtig so als Beispielrechnung:

Einkommen:                              1150 €
Unterhalt Titel:                     -      290 €
Grundfreibetrag                   -       100 e
verbleibender Rest/bereites  EK      760 €

Bedarf  Sgb inkl.Miete/Heizung     1000 €      also zahlt JC dann 240 € an Aufstocker, der effektiv dann noch 1100 netto übrig hätte? --das wär eigentlich nicht so schlecht.


Nochmal zur Frage des Titels, kann der vom Jugendamt instrumentalisiert werden oder ist nur die Mutter aufgrund ihres freien Willens berechtigt, damit Geld zu fordern? Oder anders gefragt, ist es bei gutem Einvernehmen mit der Mutter unbedenklich diesen erstellen zu lassen?
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RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von Pombat - 17-11-2015, 13:21
RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von Pombat - 17-11-2015, 14:33
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