(05-04-2016, 12:14)CCAA schrieb: Ja, durfte 1x ins Krankenhaus nach der Geburt, 1x war ich mit Mutter und Kind für 1h spazieren. Aber die Kommunikation mit der Mutter ist eine Katastrophe. Sie will unbedingt ein gemeinsames Sorgerecht verhindern, also sorgt sie dafür, dass die Kommunikation gestört ist.
Laß Dich davon nicht abschrecken!
Das Kind braucht Dich!
Wie Du vorgehen solltest, steht in den Trennungsfaq beschrieben. Wichtig ist, daß Du hier keine Zeit verlierst! Du mußt von Anfang an einen regelmäßigen Kontakt zu Deiner Tochter haben; bei so einem kleinen Kind am besten täglich.
(05-04-2016, 12:14)CCAA schrieb: Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch unterhaltmindernd angerechnet, wenn der Versicherungsbeginn nach der Geburt liegt?
Falls tatsächlich danach gefragt wird, wäre meine Argumentation, daß Du sie abschließt, um die Unterhaltszahlungen für Deine Tochter abzusichern.
Simon II