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Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ?
#33
(22-02-2016, 22:22)CheGuevara schrieb: Geh mit ihr doch gemeinsam zum Notar, da erklärst Du, dass Du eigentlich Ansprüche hättest aber ihr verzichtet für gütliche Einigung. Dann siehst Du ihre Reaktion.
Also Madam hat einen Ausschluss des nachehelichen Unterhalts bereits selbst mehrfach vorgeschlagen und gesagt das ich einen Termin beim Notar machen soll. Gerade solch ein Vorschlag einer bisher extrem berechnenden Frau macht mich misstrauisch.
Dem Notar ist so eine Regelung mit Sicherheit Banane. So eine Regelung (das konkrete Thema) ist ja nicht verboten.

Sorgen bereitet mir der Gedanke das das Gericht unter Umständen die Gütertrennung und den Ausschluss des nachehelichen Unterhalts in seiner Gesamtheit kippt weil sie es als unausgewogen an sehen oder einer der beiden Parts ja nur minder bemittelt sein kann wenn er so etwas vorschlägt und dann auch noch unterschreibt.

Da muss ich wohl noch etwas recherchieren. Schauen wir mal.

Hilft da so ein Wundersatz wie:
"Wir vereinbaren zusätzlich zu der bereits bestehenden Gütertrennung den gegenseitigen Ausschluß des nachehelichen Unterhalts. Diese Vereinbarung gilt vorbehaltlich der gerichtlichen Bestätigung im Scheidungsverfahren, ansonsten soll es alleinig bei der bereits bestehenden Gütertrennung bleiben."

Kennt da jemand eine bewährte Formulierung ?

Hab ich das richtig auf dem Schirm das ein Verzicht auf Ausgleich der Rentenanwartschaften das ist was im nachhinein am ehesten angreifbar ist oder war das der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ?
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RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von the notorious iglu - 21-02-2016, 13:36
RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von the notorious iglu - 21-02-2016, 21:45
RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von the notorious iglu - 21-02-2016, 22:24
RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von ohne mich - 23-02-2016, 03:21

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