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Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ?
#15
(21-02-2016, 15:33)ohne mich schrieb: - vor etwa 20 Jahren bin ich aus gesundheitlichen Gründen beim Bund aus meinen Verpflichtungen entlassen worden

Leider hast du danach langjährig bewiesen, dass das keinerlei Hinderungsgrund für den (eheprägenden) guten Verdienst und eine Vollzeitstelle war. Etwa so wie ein blinder Schwerbehinderter, der z.B. als Stimmdarsteller viel Geld mit Hörspielen macht.

Durch den Verdienstunterschied schaffst du immer Ansprüche für die Partnerin.  Entweder, du hälst deinen Verdienst eheprägend auf dem Niveau deiner Partnerin oder deine Partnerin bringt ihren Verdienst eheprägend auf dein Niveau. Was natürlich bei Importbräuten, deren berufliche Möglichkeiten in der Regel begrenzt sind, schon per se so gut wie ausgeschlossen ist. Die, die gut qualifiziert sind, würden sie sich gar nicht erst importieren lassen, übrig bleibt der unterste Teil der Herkunftsgesellschaft. Wenn du auch noch den Fehler gemacht hast, ihre Familie im Ausland irgendwie im Verlauf eurer Ehe zu unterstützen, rechne mal mit einer sehr harten Scheidung und dem massiven Versuch, dich bis aufs Hemd auszuziehen. Für diese Damen ist Einwanderung per Trauschein reines Business, hinter dem auch die Familie steht, das wird allein des Geldes wegen gemacht, alles andere sind rosa Träume hiesiger Männer.
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RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von the notorious iglu - 21-02-2016, 13:36
RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von p__ - 21-02-2016, 16:44
RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von the notorious iglu - 21-02-2016, 21:45
RE: Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ? - von the notorious iglu - 21-02-2016, 22:24

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