18-01-2016, 11:50
(18-01-2016, 11:03)Herr Bert schrieb: Wenn mir das einfach mal jemand so ungefähr sagen könnte oder mir alternativ Stichworte oder Quellen geben könnte, die in diesem Fall zur Selbsthilfe taugen, dann wäre dieses Thema umgehend abgeschlossen
Beispiel Singlehaushalt
Bei Brutto >= 1.500 beträgt der Erwerbstätigenfreibetrag 300 Euro zzgl. 30 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind.
https://www.sgb2.info/freibetrag/rechner
1080 Erwerbseinkommen
- Arbeitnehmerfreibetrag 330 Euro
- 300 Euro Unterhaltsaufwändungen aus gesetz. Verpfl.
Anrechenbares Einkommen: 450 Euro.
404 Euro Regelsatz
400 Euro Wohnkosten (regional ein bisschen Fett für einen Single in ALGII)
Bedarf: 804 Euro
804 Euro Bedarf - 450 Euro Einkommen
= 354 Euro Aufstockung
Die Aufstockervariante ist nicht für jeden optimal, aber zumindest zeitweise kann sie nützlich sein,
um nicht einen großen Schuldenberg anzuhäufen. Ob das Modell langfristig tauglich ist, lässt sich
schwer abschätzen, ich leiste da selber noch Pionierarbeit (Im 5. Jahr).
Für jemanden, der keine berufliche Entwicklung mehr anstrebt, ist das Aufstocken m. E. ok.
Die Auseinandersetzung mit den Ämtern beschränkt sich aber nicht immer nicht immer auf das Ausfüllen von Formularen, sondern teilweise muß man sich auch über lange Zeitabschnitte um die SGBII-Leistungen mit denen herumärgern (auch vor Gericht). Das ist zur Depression neigenden Gemütern nicht unbedingt zuträglich. Die Arbeitsvermittlung wird auch (möglicherweise) mit mehr oder weniger Ehrgeiz versuchen, dich in besser bezahlte Beschäftigung zu bringen, um deine Bedürftigkeit zu senken. Das "streßt" zusätzlich. Nachteilig daran ist auch, daß in die staatliche Altersvorsorge kaum eingezahlt wird, wenn man langfristig auf
diesem Einkommenslevel bleibt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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