30-08-2015, 18:37
www.zahngebot.de
und Zahnarztpreisvergleich mal googlen.
Familienrechtlich wüsste ich eigentlich nicht, warum das an dir kleben bleiben soll. Aber da bin ich auf die Antworten der Fachleute gespannt. Ich habe von einem solchen Fall keine Ahnung ...
Aber hiervon: Die GKV zahlt, wenn eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Darüber hinaus gibt es also Stufen. Das kann man auch googlen. "Zahnersatz GKV Kinder".
Nun bist Du aber privat versichert. Die Beihilfe wird natürlich nur ihre eigenen Höchstsätze zahlen. Die sind aber nicht niedriger als die der GKV. Eher etwas besser.
Die PKV zahlt i.d.R. bis 2,8 und bis 3,5 bei Begründung. Die Sätze kennen die Zahnärzte. Nur wenn es darüber hinaus geht, besteht Nachfragebedarf. Die angegebenen Steigerungssätze sind "normal".
Eigentlich müsste i.d.R. der 1,8 fache Satz reichen. Kompakttarife der PKV zahlen auch nicht mehr. Man könnte hier den Arzt freundlich fragen. Eigentlich...
Ansonsten ist beim Zahnersatz immer mit privatärztlichen Leistungen zu rechnen. Also auch bei GKV Versicherten. Die tragen das Meiste selbst. Die GKV zahlt nur feste Pauschalen und die sindsehr niedrig.
Du hast im Grunde noch Glück! 1.500 ist noch eher moderat. Würde Dir gerne was anderes sagen, aber ist leider so.
Manche PKV haben Vertragszahnärzte und geben dann noch ein Bonbon hinzu. Frag mal bei Deiner nach. Vermute, Du bist Beamter (Debeka? ;-) . Da weiß ich das nicht. Die DKV macht so was zum Beispiel. Bin nicht mehr ganz aktuell unterwegs, da ich ja aus der Branche ausgestiegen bin. Gott sei's gelobt...
und Zahnarztpreisvergleich mal googlen.
Familienrechtlich wüsste ich eigentlich nicht, warum das an dir kleben bleiben soll. Aber da bin ich auf die Antworten der Fachleute gespannt. Ich habe von einem solchen Fall keine Ahnung ...
Aber hiervon: Die GKV zahlt, wenn eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Darüber hinaus gibt es also Stufen. Das kann man auch googlen. "Zahnersatz GKV Kinder".
Nun bist Du aber privat versichert. Die Beihilfe wird natürlich nur ihre eigenen Höchstsätze zahlen. Die sind aber nicht niedriger als die der GKV. Eher etwas besser.
Die PKV zahlt i.d.R. bis 2,8 und bis 3,5 bei Begründung. Die Sätze kennen die Zahnärzte. Nur wenn es darüber hinaus geht, besteht Nachfragebedarf. Die angegebenen Steigerungssätze sind "normal".
Eigentlich müsste i.d.R. der 1,8 fache Satz reichen. Kompakttarife der PKV zahlen auch nicht mehr. Man könnte hier den Arzt freundlich fragen. Eigentlich...
Ansonsten ist beim Zahnersatz immer mit privatärztlichen Leistungen zu rechnen. Also auch bei GKV Versicherten. Die tragen das Meiste selbst. Die GKV zahlt nur feste Pauschalen und die sindsehr niedrig.
Du hast im Grunde noch Glück! 1.500 ist noch eher moderat. Würde Dir gerne was anderes sagen, aber ist leider so.
Manche PKV haben Vertragszahnärzte und geben dann noch ein Bonbon hinzu. Frag mal bei Deiner nach. Vermute, Du bist Beamter (Debeka? ;-) . Da weiß ich das nicht. Die DKV macht so was zum Beispiel. Bin nicht mehr ganz aktuell unterwegs, da ich ja aus der Branche ausgestiegen bin. Gott sei's gelobt...