bio,
Dich informieren, Rat kannst Du natürlich einholen.
Ärztliche Maßnahmen am und fürs Kind berühren aber das Sorgerecht.
Entscheidungen in diesem Bereich haben die Eltern gemeinsam zu treffen.
Ein Notfall liegt offenbar nicht vor, der eine Abweichung davon rechtfertigt.
Versagt die Mutter ihre Zustimmung, dann weiter zum Amt und dann zum Gericht, um die Zustimmung der Mutter ggf. ersetzen zu lassen.
Bekommt die Mutter Wind von einem Alleingang, kann sie Unterlassung in einstweiliger Anordnung beantragen, als Folge könnten dann auch Sorgerecht oder Teile davon für Dich futsch sein.
Hier ist Deinerseits also Fingerspitzengefühl gefragt.
Wie ich oben bereits anregte, könnte das Vorkommnis, der mütterliche 'Überfall', besonnen in die amtliche Vermittlung und ins Umgangsregelungsverfahren eingebracht werden.
"(...) Mißverständnisse zwischen uns Eltern zur Ausgestaltung des Umgangsrechts führten bereits zu erheblichen Belastungen des Kindes. So wollte die Mutter am(...), das Kind hat daraufhin (...), als Vater habe ich(...) Diese Situation ist mit den Interessen des Kindes unvereinbar.
Eine genaue Fassung des Umgangsrechts soll solche Situationen vermeiden helfen. Ich rege an, beantrage daher(...)"
S.
Dich informieren, Rat kannst Du natürlich einholen.
Ärztliche Maßnahmen am und fürs Kind berühren aber das Sorgerecht.
Entscheidungen in diesem Bereich haben die Eltern gemeinsam zu treffen.
Ein Notfall liegt offenbar nicht vor, der eine Abweichung davon rechtfertigt.
Versagt die Mutter ihre Zustimmung, dann weiter zum Amt und dann zum Gericht, um die Zustimmung der Mutter ggf. ersetzen zu lassen.
Bekommt die Mutter Wind von einem Alleingang, kann sie Unterlassung in einstweiliger Anordnung beantragen, als Folge könnten dann auch Sorgerecht oder Teile davon für Dich futsch sein.
Hier ist Deinerseits also Fingerspitzengefühl gefragt.
Wie ich oben bereits anregte, könnte das Vorkommnis, der mütterliche 'Überfall', besonnen in die amtliche Vermittlung und ins Umgangsregelungsverfahren eingebracht werden.
"(...) Mißverständnisse zwischen uns Eltern zur Ausgestaltung des Umgangsrechts führten bereits zu erheblichen Belastungen des Kindes. So wollte die Mutter am(...), das Kind hat daraufhin (...), als Vater habe ich(...) Diese Situation ist mit den Interessen des Kindes unvereinbar.
Eine genaue Fassung des Umgangsrechts soll solche Situationen vermeiden helfen. Ich rege an, beantrage daher(...)"
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.