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Beschluss KG Berlin: Umgangsbeschluss bedeutet Kontaktverbot ausserhalb der Umgangsze
#8
Wenn Deine Ex verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass es zu festgelegten Telefonaten zwischen Dir und Deinem Sohn kommt, ist ihr ja die Möglichkeit zu einer länger dauernden Blockade genommen, ohne angreifbar zu werden. Vielleicht verliert sie dann die Lust auf "handy-Spiele", weil die ihr außer Ärger mit ihrem Kind nicht mehr viel einbringen. Für Dich hieße das auch, dass Du recht zeitnah in Erfahrung brächtest, wann ´mal wieder ein handy weg ist. Für die Ersatzbeschaffung würde ich generell Kostenteilung vorschlagen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Beschluss KG Berlin: Umgangsbeschluss bedeutet Kontaktverbot ausserhalb der Umgangsze - von wackelpudding - 29-04-2015, 11:25

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